Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ton- & Videostudio “Red X Music GmbH”
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge im Bereich Audioproduktion (z. B. Musik-, Sprachaufnahmen, Jingles, Mixing, Mastering) und Videoproduktion (z. B. Musikvideos, Lernvideos, E-Learning), die mit dem Ton- und Videostudio abgeschlossen werden.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Studio erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Studios. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Vergütung eingeräumt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3. Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber ist für alle bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Musik, Videos, Bilder, Grafiken, Samples, Skripte) allein verantwortlich und versichert, dass keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzlichen Bestimmungen missachtet werden. Das Studio übernimmt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung dieser Inhalte und keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Rechtsverstösse. Der Auftraggeber stellt das Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den bereitgestellten Inhalten vollumfänglich frei.
4. Verwendung geschützter Werke
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass sämtliche in der Produktion verwendeten Inhalte (insbesondere urheberrechtlich geschützte Musikstücke, Video- und Tonaufnahmen, Bilder, Texte, Grafiken oder Logos Dritter) rechtmässig verwendet werden dürfen. Das Studio übernimmt keine Prüfungspflicht und keine Haftung. Der Auftraggeber stellt das Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung solcher Werke vollumfänglich frei.
5. Haftung und Freistellung
Das Studio haftet nicht für inhaltliche, rechtliche oder technische Mängel der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien. Der Auftraggeber stellt das Studio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung, Bearbeitung oder Veröffentlichung dieser Inhalte entstehen. Dies gilt auch für etwaige Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
6. Abnahme
Die Abnahme von finalen Produktionen (z. B. Mixes, Videos) gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber diese schriftlich, per E-Mail oder durch Nutzung bestätigt. Nachträgliche Änderungen nach Abnahme bedürfen einer neuen Absprache und ggf. zusätzlicher Vergütung.
7. Zahlung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann das Studio weitere Leistungen bis zur Begleichung zurückhalten.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.